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Feb. 09

Neues Ladenöffnungsgesetz schadet der Nahversorgung im ländlichen Raum

  • 9. Februar 2026
  • Sonstiges, Supermarkt

Das neue Ladenöffnungsgesetz soll Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum eine gute Lebensqualität bieten. Auf den ersten Blick erweckt es auch den Eindruck eines Fortschritts – doch bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass es nicht auf die Lebensrealität der Menschen abgestimmt ist. Es gefährdet die Nahversorgung im ländlichen Raum.

Wir fordern:

  • Die bestehende Flächenbegrenzung von 150 m² soll auf die Größe eines Nahversorgers bzw. kleinen Supermarktes (ca. 400–800 m² Verkaufsfläche) ausgeweitet werden, um eine bedarfsgerechte Nahversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten
  • Gemeinden und Kommunen sollen zur Sicherstellung der Nahversorgung im ländlichen Raum ein eigenständiges Entscheidungsrecht erhalten, Sondergenehmigungen zu erteilen und entsprechende Versorgungsangebote aktiv mitzugestalten

Für viele Menschen im ländlichen Raum sind Versorgungslücken längst alltägliche Realität. Der nächste Supermarkt liegt oft mehrere Kilometer entfernt. Spontane, fußläufige Einkäufe sind insbesondere für ältere Menschen, Familien und mobil eingeschränkte Personen kaum noch möglich.

Verlässliche Nahversorgung ist kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung für Lebensqualität und Teilhabe.

Vollautomatisierte und hybride Verkaufsstellen dürfen künftig an Sonn- und Feiertagen personalfrei geöffnet sein, sofern sie eine Verkaufsfläche von höchstens 150 m² nicht überschreiten. Viele bestehende kleinflächige Nahversorger liegen jedoch über dieser Grenze und sind dadurch gezwungen, ihre Sonn- und Feiertagsöffnung einzustellen.
Durch das Inkrafttreten dieser Regelung sind funktionierende Nahversorgungsstrukturen – gerade im ländlichen Raum – massiv gefährdet, da die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Konzepte in vielen Fällen maßgeblich vom Sonntagsgeschäft abhängt. Bevölkerungs- und Berufsgruppen wie Berufstätige, Pendler, Alleinerziehende oder Schichtarbeitende sind durch den Wegfall bestehender Sonn- und Feiertagsöffnungen besonders stark betroffen.

Die starre Flächenbegrenzung auf 150 Quadratmeter schränkt die Sortimentsbreite und damit die Versorgungsqualität massiv ein.
Gerade im ländlichen Raum sind kleine Läden oft darauf angewiesen, ein Mindestsortiment an Frische- und Alltagswaren anbieten zu können, um die Grundversorgung sicherzustellen. Eine Begrenzung auf 150 m² bedeutet jedoch:

  • Weniger Vielfalt und damit geringere Attraktivität für Kundinnen und Kunden
  • Fehlende Möglichkeit, ausreichend frische Lebensmittel und wechselnde Warengruppen anzubieten
  • Erhöhte Abhängigkeit von weiter entfernten Einkaufsorten

Einerseits will die Gesetzgebung die Nahversorgung stärken, andererseits steht dies im Widerspruch zu einem sich wandelnden Versorgungsbedürfnis der Bevölkerung, das zunehmend Vielfalt, Frische und eine umfassende Produktauswahl verlangt. Wie soll unter diesen Einschränkungen ein bedarfsgerechtes Versorgungsangebot überhaupt noch möglich sein?

Menschen im städtischen und ländlichen Raum sind auf flexible, moderne und realitätsnahe Einkaufsmöglichkeiten angewiesen. Ein moderner Sonntagseinkauf bedeutet nicht die Abschaffung des Sonntagsschutzes, sondern dessen zeitgemäße Weiterentwicklung. Die Landesregierung muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden – für Innovation, Versorgungssicherheit und soziale Teilhabe.

Jetzt Petition unterschreiben! 
Setzen wir gemeinsam ein klares Zeichen für eine Nahversorgung, die für alle erreichbar bleibt:
www.openpetition.de/!offenbleiben

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